Welche Farbe trägt die Umweltplakette eines Fahrzeugs, das der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet wurde?
§ 3 Absatz 1 ordnet der Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette zu. Rot steht für Gruppe 2 und Gelb für Gruppe 3. Eine blaue Plakette oder eine fünfte Schadstoffgruppe sieht diese Regelung nicht vor.
Rechtsgrundlage: 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV), § 3 Absatz 1